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1. Adventskracher
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 Feuerwerksverkauf außerhalb der gesetzlichen Verkaufstage. Dazu müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:


  • Sie sind Gewerbetreibender
  • Sie besitzen eine Ausnahmegenehmigung
  • Erlaubnisscheininhaber nach §27 SprenG


Feuerwerk der Kategorie F1 darf ganzjährig an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.


Feuerwerk der Kategorie F2 darf nur an den letzten drei Werktagen des Jahres an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.  (Ausgenommen Gewerbetreibende oder gegen Vorlage einer Ausnahme Genehmigung oder Erlaubnis nach §27 SprengG.)


Feuerwerk der Kategorie F3 darf ganzjährig an Personen mit einer Erlaubnis nach §27 SprenG. verkauft werden.


Feuerwerk der Kategorie T1 darf ganzjährig an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.
Die Verwendung von T1 (Technisches Feuerwerk) ist ausschließlich für technische Zwecke wie z. B. Bühnen- oder Theaterpyrotechnik. Für die Verwendung ist in der Regel eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich (siehe §23 Absatz 3 1. SprengV).


Feuerwerk der Kategorie P1 darf ganzjährig an Personen ab 18 Jahren verkauft werden und beinhaltet pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke mit geringer Gefahr.


Für alle Artikel gilt: Nur solange der Vorrat reicht. (VK Preise inkl. ges. MwSt.) Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.